Stromkosten-Ausgleich 2022

Erstmals steht auch stromintensiven Unternehmen in Österreich eine Förderung für die indirekten CO2-Kosten zur Verfügung, wie sie bereits in vielen Ländern der EU Praxis ist. Einzureichen bis spätestens 30.09.2023!

Die Strompreise für Unternehmen sind signifikant gestiegen. Um die Abwanderung energieintensiver Industrien aus der EU zu verhindern, gibt es nun auch in Österreich – wie in zahlreichen EU-Staaten bereits seit Jahren – eine Kompensation für die Kosten von Treibhausgasemissionen aus dem europäischen Emissionshandel (indirekte CO2-Kosten), vorerst zumindest für das Jahr 2022.

Details zum Förderansuchen für den Stromkosten-Ausgleich 2022 finden Sie auf der Webseite des austria wirtschaftsservice.

Förderfähige Unternehmen (Sektoren gemäß Anhang 1 des Stromkosten-Ausgleichsgesetzes 2022 – SAG 2022) können ihr Ansuchen bis spätestens 30.09.2023 einreichen.

Wie funktioniert die Strompreiskompensation?

Strompreiskompensation - so heißt in Deutschland die Beihilfe für indirekte CO2-Kosten, die seit 2013 auf Basis einer EU-Leitlinie gewährt werden kann. Sie soll Carbon Leakage vorbeugen, also die Verlagerung stromintensiver Produktionsschritte in Länder mit weniger strengen Umweltanforderungen vermeiden helfen.

Nun wird diese Beihilfe für indirekte CO2-Kosten – zunächst einmal auf ein Jahr befristet – auch in Österreich umgesetzt : Das „Bundesgesetz über die befristete Gewährung von Förderungen zum Ausgleich des Anstiegs der Strompreise infolge der Einbeziehung der Kosten von Treibhausgasemissionen aus dem europäischen Emissionshandel“ wurde Anfang Juni 2023 verabschiedet, die Auszahlung der Beihilfe muss laut EU-Leitlinien noch im Jahr 2023 erfolgen.

Was bringt eine Strompreiskompensation den Unternehmen? Was dem Klima?

Wir stellen Eckpunkte dieses Instruments gemäß den neuen EU-Leitlinien in einem Factsheet vor. Die konkrete österreichische Umsetzung ist im Juni 2023 - zunächst einmal auf ein Jahr befristet - beschlossen worden.

Bis Anfang Mai 2023 haben schon eine Reihe EU-und EFTA-Staaten eine Beihilfe für Indirekte CO2-Kosten nach den neuen EU-Leitlinien (für den Zeitraum ab 2021 bis maximal 2030) vorbereitet und diese von der EU-Kommission prüfen und  "freigeben" lassen. Diese Länder sind in der Abbildung grün markiert. Die meisten Staaten (dunkelgrün) haben die Kompensation sofort bis 2030 eingeplant, als längerfristige Maßnahme, die konkrete Anreize zu Energieeffizienz und Dekarbonisierung in der stromintensiven Industrie verbindet mit einem Beitrag zur Aufrecherhaltung der Wettbewerbsfähigkeit und damit der Vermeidung von Carbon Leakage. In Österreich (rot) wird diese Maßnahme zunächst einmal auf ein Jahr befristet umgesetzt .

Die Recherchen zur Ausgestaltung der Strompreiskompensation wurden im Rahmen eines von der Bundessparte Industrie der WKÖ unterstützten Projekts durchgeführt.