Wie funktioniert die Strompreiskompensation?

Strompreiskompensation: so heißt in Deutschland die Beihilfe für indirekte CO2-Kosten, die seit 2013 auf Basis einer EU-Leitlinie gewährt werden kann. Sie soll Carbon Leakage vorbeugen, also die Verlagerung stromintensiver Produktionsschritte in Länder mit weniger strengen Umweltanforderungen vermeiden helfen. Im Juni 2022 wurde angekündigt, dass diese Beihilfe auch in Österreich eingeführt werden soll. Fast ein Jahr später (Stand Mai 2023) ist die konkrete Umsetzung hierzulande jedoch noch nicht beschlossen, im Gegensatz zu vielen anderen EU-Ländern. 

Das EIW ist der Frage nachgegangen:

  • Was bringt eine Strompreiskompensation den Unternehmen? Was dem Klima?

Wir stellen Eckpunkte dieses Instruments gemäß den neuen EU-Leitlinien in einem Factsheet vor. Die konkrete österreichische Umsetzung ist bislang noch nicht beschlossen.

Bis Anfang Mai 2023 haben schon eine Reihe EU-und EFTA-Staaten eine Beihilfe für Indirekte CO2-Kosten nach den neuen EU-Leitlinien (für den Zeitraum ab 2021 bis maximal 2030) vorbereitet und diese von der EU-Kommission prüfen und  "freigeben" lassen. Diese Länder sind in der Abbildung grün markiert. (Stand 8.5 2023).

Die meisten Staaten (dunkelgrün) haben die Kompensation sofort bis 2030 eingeplant, als längerfristige Maßnahme, die konkrete Anreize zu Energieeffizienz und Dekarbonisierung in der stromintensiven Industrie verbindet mit einem Beitrag zur Aufrecherhaltung der Wettbewerbsfähigkeit und damit der Vermeidung von Carbon Leakage.

Die Recherchen zur Ausgestaltung der Strompreiskompensation wurden im Rahmen eines von der Bundessparte Industrie der WKÖ unterstützten Projekts durchgeführt.