Strompreiskompensation

Die Strompreise für Unternehmen sind signifikant gestiegen. Um die Abwanderung energieintensiver Industrien aus der EU zu verhindern, gibt es auch in Österreich – wie in zahlreichen EU-Staaten bereits seit Jahren – eine Kompensation für die Kosten von Treibhausgasemissionen aus dem europäischen Emissionshandel (indirekte CO2-Kosten).

Die Standortabsicherung für die Industrie wird als einmaliger Zuschuss für die indirekten CO2-Kosten des jeweiligen Kalenderjahres des ansuchenden Unternehmens gewährt.

Anträge können bis zum 30. September 2026 über den Fördermanager des austria wirtschaftsservice gestellt werden.

Welche Sektoren sind laut EU beihilfefähig, und warum?

Die Beihilfe-Leitlinien für die Strompreiskompensation im EU-ETS legen fest, unter welchen Bedingungen die Mitgliedstaaten Förderungen vergeben dürfen, welche Branchen gefördert werden können und in welcher Höhe die Unterstützung möglich ist. Die Leitlinien enthalten auch die Formel zur Berechnung der Förderung.

Die ab 2020 umfassend überarbeiteten Leitlinien wurden Ende 2025 erneut angepasst. Hintergrund dafür waren vor allem die stark gestiegenen CO₂-Preise. Durch diese Novelle wurde es möglich, zusätzliche Branchen in die Förderung aufzunehmen – die Umsetzung der Novelle liegt an den Mitgliedstaaten. Zudem wurden aktualisierte regionale CO₂-Faktoren in die Formel zur Berechnung der Förderung aufgenommen.

Die Frage, wie sich der Anhang I der EU-Beihilferichtlinie zur Strompreiskompensation ergibt, lässt sich grundsätzlich mit einer Formel beantworten:

Im Jahr 2020 wurden die förderfähigen Sektoren ursprünglich anhand eines Schwellenwerts von 0,2 (Handelsintensität > 20 % × Emissionsintensität > 1 kg  CO₂/€ BWS) ausgewählt.

Im Ende 2025 veröffentlichten Update der Beihilfe-Leitlinien wurden diese Schwellenwerte verändert, sodass weitere Sektoren von der Beihilfe profitieren können:

  Indirect Carbon Leakage Faktor ICLI über 0,064
  (20 % Handelsintensität x 0,32 kg CO2/€)

Zusätzlich spielten für die Auswahlliste jedoch auch Überlegungen zu folgenden Kriterien eine Rolle: die Fähigkeit Kosten weiterzugeben, Profitmargen, Minderungspotenzial, Austauschmöglichkeit von Brennstoff und Strom.

Mit der Überarbeitung der Anhangliste wurde dem steigenden Problem der indirekten CO2-Kostenbelastung begegnet. Es wurden auch weitere Faktoren geändert, wie etwa der regionale CO2- Faktor, der in die Berechnung für die Beihilfe einfließt. Dieser wurde für Österreich stark gesenkt (von 0,72 t CO2/MWh auf 0,33 t CO2/MWh), was sich mindernd auf die Beihilfe-Höhe auswirkt, gemäß Leitlinien kann beim regionalen Faktor allenfalls unter gewissen Voraussetzungen eine Einschleifregelung angewendet werden.

Europakarte: Strompreiskompensation, Stand 2026

Die Recherchen zur Ausgestaltung der Strompreiskompensation wurden mit Unterstützung der Industriellenvereinigung durchgeführt.